Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB V1.05 · gültig ab 1. September 2026 · Als PDF herunterladen

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbedingungen zwischen Malters-Mobility.ch (nachfolgend "Vermieter" genannt) und dem jeweiligen Mieter (nachfolgend "Mieter" genannt) für die Anmietung von Fahrzeugen.

1.2. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages oder der Bestätigung der Online-Buchung akzeptiert der Mieter diese AGB.

1.3. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Vermieter stellt dem Mieter das vertraglich vereinbarte Fahrzeug für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.

2.2. Die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit.

2.3. Das Fahrzeug wird dem Mieter in einem verkehrssicheren, betriebsbereiten und sauberen Zustand übergeben. Eventuelle bestehende Schäden werden im Übergabeprotokoll (Mängelliste, Anhang 8.2 des Mietvertrages) festgehalten.

3. Mietpreise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Mietpreise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Preisliste, die auf der Website von Malters-Mobility.ch einsehbar ist.

3.2. Der Mietpreis umfasst die im Mietvertrag genannten Kilometer. Zusätzliche Kilometer werden gemäss der Preisliste berechnet.

3.3. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte, Banküberweisung oder in bar. Mietpreis und Kaution müssen spätestens vor der Fahrzeugübergabe vollständig beim Vermieter eingegangen sein; ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Fahrzeugübergabe.

3.4. Im Falle einer Stornierung durch den Mieter gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:

  • Mindestens 7 Kalendertage vor Mietbeginn: vollständige Rückerstattung
  • 3 bis 6 Kalendertage vor Mietbeginn: 50% Rückerstattung
  • Weniger als 3 Kalendertage vor Mietbeginn: keine Rückerstattung

3.5. Bei einer Verlängerung der Mietdauer muss der Mieter den Vermieter rechtzeitig informieren; eine Verlängerung gilt erst mit schriftlicher Bestätigung des Vermieters als vereinbart, und die zusätzliche Mietgebühr ist zu entrichten.

4. Kaution

4.1. Bei der Fahrzeugübergabe wird eine Kaution fällig. Die Höhe und Zahlungsart der Kaution richten sich nach dem jeweiligen Mietvertrag.

4.2. Die Kaution wird nach ordnungsgemässer Rückgabe des Fahrzeugs und nach Abzug eventueller Kosten für Schäden, Zusatzkilometer oder Reinigung spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach Rückgabe und Prüfung des Fahrzeugs erstattet.

4.3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten, wenn der Mieter gegen die Bestimmungen des Mietvertrages verstösst.

4.4. Für die Bearbeitung von Bussen, Verkehrsverstössen oder behördlichen Halteranfragen wird eine Administrationsgebühr von CHF 20.00 pro Fall erhoben. Die eigentliche Busse oder Gebühr trägt der Mieter.

5. Versicherung und Haftung

5.1. Alle Fahrzeuge sind vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt beträgt CHF 1'500 pro Schadenereignis; mehrere voneinander unabhängige Schäden gelten als separate Schadenereignisse.

5.2. Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, sowie für Verstösse gegen die Verkehrsregeln. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie für Schäden, die durch nicht im Mietvertrag eingetragene Fahrer verursacht werden; solche Schäden gehen vollumfänglich zulasten des Mieters.

5.3. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

5.4. Im Falle eines Unfalls oder Schadens hat der Mieter unverzüglich den Vermieter und die Polizei zu informieren und ein Unfallprotokoll auszufüllen.

5.5. Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel werden dem Mieter die Kosten für Ersatzschlüssel und ggf. Schliessanlage zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

6. Fahrzeugnutzung

6.1. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden.

6.2. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht zu folgenden Zwecken verwenden:

  • Teilnahme an Motorsportveranstaltungen
  • Beförderung von gefährlichen Gütern
  • Untervermietung oder Verleih an Dritte
  • Nutzung für illegale Aktivitäten
  • Gewerbliche Personenbeförderung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters
  • Offroad-Fahrten ausserhalb befestigter Strassen
  • Anhängerbetrieb ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters

6.3. Fahrten ins Ausland sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet; die zulässigen Länder werden im Mietvertrag festgehalten.

6.4. Das Rauchen sowie der Transport von Tieren im Fahrzeug sind nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet. Eine Überladung über die zulässige Nutzlast hinaus ist untersagt.

6.5. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug unter Berücksichtigung der normalen vertragsgemässen Abnutzung in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. Bei aussergewöhnlicher Verschmutzung wird eine Reinigungsgebühr von CHF 50 bis 150 je nach Aufwand erhoben.

6.6. Der Mieter darf keine technischen Änderungen am Fahrzeug vornehmen.

7. Pflichten des Mieters

7.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug regelmässig auf Verkehrssicherheit zu überprüfen und bei Mängeln sofort den Vermieter zu informieren.

7.2. Der Mieter muss alle Verkehrs- und Parkverstösse während der Mietzeit selbst tragen.

7.3. Der Mieter muss das Fahrzeug "voll zu voll" zurückgeben, d.h. mit vollem Tank, wie es übernommen wurde. Andernfalls werden die Kraftstoffkosten zzgl. einer Servicegebühr von CHF 20.00 in Rechnung gestellt.

7.4. Der Mieter ist verantwortlich für die Sicherung des Fahrzeugs gegen Diebstahl. Bei Verlassen des Fahrzeugs sind alle Türen und Fenster zu schliessen und das Fahrzeug abzuschliessen.

7.5. Schäden an Reifen, Felgen, Dach oder Unterboden, die auf unsachgemässe Nutzung zurückzuführen sind (z.B. Bordsteinkontakt, Fahrt auf ungeeignetem Untergrund), gehen zulasten des Mieters, soweit nicht durch die Versicherung gedeckt.

7.6. Bei einem vom Mieter verschuldeten Vorfall (z.B. Unfall oder unsachgemässe Nutzung) trägt der Mieter die Abschleppkosten, soweit diese nicht durch die Versicherung übernommen werden, sowie einen allfälligen Nutzungsausfall des Fahrzeugs für die Dauer der Instandsetzung. Bei einem technischen Defekt ohne Verschulden des Mieters trägt der Vermieter diese Kosten.

8. Rückgabe des Fahrzeugs

8.1. Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückgegeben werden. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Verspätungsgebühr von CHF 30.00 pro angebrochene Stunde erhoben; diese deckt die zusätzliche Mietdauer ab.

8.2. Nach erfolgloser Kontaktaufnahme und schriftlicher Aufforderung zur sofortigen Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten und die Polizei zu informieren.

8.3. Der Zustand des Fahrzeugs wird bei der Rückgabe gemeinsam überprüft und im Übergabeprotokoll (Mängelliste) festgehalten. Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei der Rückgabe erkennbare Schäden werden unverzüglich dokumentiert und dem Mieter mitgeteilt.

8.4. Der Mieter hat das Fahrzeug sauber und in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung wird eine Reinigungsgebühr gemäss Ziffer 6.5 erhoben.

9. Datenschutz

9.1. Verantwortliche Stelle für die Datenbearbeitung ist die SS Group GmbH (Malters-Mobility.ch, Kontaktdaten siehe Ziffer 1.1 dieses Vertrages bzw. Impressum der Website). Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters (u.a. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Führerausweisdaten) ausschliesslich zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Mietvertrages sowie gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen (Bundesgesetz über den Datenschutz, DSG).

9.2. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

9.3. Der Mieter hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Weitere Informationen zur Datenbearbeitung sind auf Anfrage bei info@malters-mobility.ch erhältlich.

10. Änderungen der AGB

10.1. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese AGB für künftige Mietverhältnisse jederzeit zu ändern. Für ein bereits abgeschlossenes Mietverhältnis gelten stets die bei Vertragsabschluss akzeptierten AGB.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11.2. Es gilt das Recht der Schweiz. Es gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Malters LU als Gerichtsstand.

Fragen zu den Mietbedingungen?

Melde dich direkt unter info@malters-mobility.ch oder +41 79 920 61 02.